Fahrschule Kersten

Eure Ausbildung

  

Theoretische Ausbildung
Für Eure theoretische Ausbildung ist gemäß Fahrschülerausbildungsordnung eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Für die Fahrerlaubnis der Klasse B sind dies 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - also insgesamt 14 Doppelstunden theoretische Ausbildung.

Praktische Ausbildung
Für die praktische Ausbildung ist für jede Klasse die Anzahl der Sonderfahrten vorgeschrieben.
Für die Klasse B sind dies :

                          5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
                          4 Fahrstunden auf Autobahnen o. Kraftfahrstraßen
                          3 Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung

Die Anzahl der Fahrstunden ergibt sich aus dem individuellen Lernfortschritt der Fahrschüler.