Theoretische Ausbildung Für Eure
theoretische Ausbildung ist gemäß Fahrschülerausbildungsordnung
eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Für die Fahrerlaubnis
der Klasse B sind dies 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff - also insgesamt 14 Doppelstunden
theoretische Ausbildung. Praktische Ausbildung Für die praktische
Ausbildung ist
für jede Klasse die Anzahl
der Sonderfahrten
vorgeschrieben. Für die Klasse B sind dies :
5
Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen 4
Fahrstunden auf Autobahnen o. Kraftfahrstraßen 3
Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung
Die Anzahl der Fahrstunden ergibt sich aus dem individuellen Lernfortschritt der Fahrschüler. |